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   BFH, 28.01.1969 - II 189/65   

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https://dejure.org/1969,1203
BFH, 28.01.1969 - II 189/65 (https://dejure.org/1969,1203)
BFH, Entscheidung vom 28.01.1969 - II 189/65 (https://dejure.org/1969,1203)
BFH, Entscheidung vom 28. Januar 1969 - II 189/65 (https://dejure.org/1969,1203)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Muttergesellschaft - Verlust der Handelsbilanz - Bilanzänderungen - Gesellschaftssteuerschuld

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BFHE 95, 121
  • DB 1969, 821
  • BStBl II 1969, 323
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 07.05.1968 - II 208/61

    Gestattung des Organs durch die Muttergesellschaft zur Bildung freier Rücklagen

    Auszug aus BFH, 28.01.1969 - II 189/65
    Ebenso wie für die Bemessung des an den Organträger abzuführenden Gewinns allein die rechtsgeschäftlichen Abmachungen der Beteiligten maßgebend sind (Urteil des BFH II 32/62 vom 7. Mai 1968, BFH 92, 525, BStBl II 1968, 614), Unklarheiten der Vertragsgestaltung aber zu Lasten der steuerpflichtigen Gesellschaft gehen (Urteil des BFH II 208/61 vom 7. Mai 1968, BFH 92, 519, BStBl II 1968, 612), ist auch bezüglich des Umfangs der Pflicht zur Übernahme der Verluste von der klaren Vereinbarung der Beteiligten auszugehen, unbeschadet dessen, daß darüber hinaus die unbeschränkte Befugnis der Organmutter, die Erträge abzusaugen, ihre ebenso unbeschränkte Pflicht zur Übernahme der Verluste der Tochter erzeugt.

    Allerdings kann zweifelhaft sein, ob die einschlägigen Vereinbarungen des Ergebnisabführungsvertrages so bestimmt waren, wie es in dem Urteil II 208/61 vom 7. Mai 1968 (a. a. O.) für die umgekehrten Fälle des Verzichts auf eine Ergebnisabführung (§ 2 Nr. 4 Buchst. b KVStG 1959) gefordert wird.

  • BFH, 08.11.1967 - II 176/61

    Tochtergesellschaft - Übernahme der Verluste - Organmutter - Organverhältnis -

    Auszug aus BFH, 28.01.1969 - II 189/65
    Im Gesellschaftsverhältnis begründet ist auch die Übernahme der Verluste der Tochtergesellschaft durch die Organmutter auf Grund eines Organverhältnisses mit Ergebnisabführungsvertrag (Urteil des BFH II 176/61 vom 8. November 1967, BFH 91, 172, BStBl II 1968, 213).
  • BFH, 07.05.1968 - II 32/62
    Auszug aus BFH, 28.01.1969 - II 189/65
    Ebenso wie für die Bemessung des an den Organträger abzuführenden Gewinns allein die rechtsgeschäftlichen Abmachungen der Beteiligten maßgebend sind (Urteil des BFH II 32/62 vom 7. Mai 1968, BFH 92, 525, BStBl II 1968, 614), Unklarheiten der Vertragsgestaltung aber zu Lasten der steuerpflichtigen Gesellschaft gehen (Urteil des BFH II 208/61 vom 7. Mai 1968, BFH 92, 519, BStBl II 1968, 612), ist auch bezüglich des Umfangs der Pflicht zur Übernahme der Verluste von der klaren Vereinbarung der Beteiligten auszugehen, unbeschadet dessen, daß darüber hinaus die unbeschränkte Befugnis der Organmutter, die Erträge abzusaugen, ihre ebenso unbeschränkte Pflicht zur Übernahme der Verluste der Tochter erzeugt.
  • BFH, 08.03.1972 - II R 2/71

    Wirtschaftsprüfer - Zustellung gegen Empfangsbekenntnis - Organschaft -

    Die Erfüllung dieser Pflicht ist eine Leistung auf Grund einer im Gesellschaftsverhältnis begründeten Verpflichtung (BFH-Urteile II 189/65 vom 28. Januar 1969, BFH 95, 121 [122], BStBl II 1969, 323, und II 64/62 vom 17. März 1970, BFH 99, 393 [396], BStBl II 1970, 702).
  • BFH, 05.11.1980 - II R 25/76

    Alleingesellschafter - GmbH - Ergebnisübernahmevertrag - Verlustübernahme -

    Er ist demnach für die Berechnung der Steuer maßgebend (vgl. dazu das Urteil vom 28. Januar 1969 II 189/65, BFHE 95, 121, BStBl II 1969, 323 unter Abs. 4 der Urteilsgründe).
  • BFH, 25.05.1971 - II R 38/70

    Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft - Verpflichtung untereinander -

    Die Ansicht des FG widerspricht nicht dem Urteil des BFH II 189/65 vom 28. Januar 1969 (BFH 95, 121, BStBl II 1969, 323).
  • BFH, 16.06.1970 - II R 19/70

    Gewinnanteile - Gesellschafter - Freiwilliger Verzicht -

    Insofern ist zwar die Abweichung der Handelsbilanz und des Gewinnverteilungsbeschlusses von der Steuerbilanz unerheblich (vgl. Urteil II 189/65 vom 28. Januar 1969, BFH 95, 121, BStBl II 1969, 323), nicht aber eine etwa zu Lasten der Gesellschaftsgläubiger gehende Fehlerhaftigkeit der Handelsbilanz (vgl. § 256 Abs. 1 Nr. 1 AktG) und aus dieser folgend des Verteilungsbeschlusses (vgl. § 243 Abs. 2 AktG) oder des Verteilungsbeschlusses in bezug auf eine richtig festgestellte Handelsbilanz.
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